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Erklärung, Braunfäule- bzw. Nassfäuleschäden:

Braunfäulepilze befallen unimprägnierte Holzbauteile bei einer Holzfeuchte von 20-45 Masse % und Temperaturen von 10- 36°C. Darüber stellen sie Ihr Wachstum nahezu ein. Braunfäulepilze wachsen in den Zellhohlräumen (Lumen, Markstrahlen und Harzkanälen) von welchen sie die Zellulose der Sekundärwand auf enzymatischem Wege abbauen, wobei Lignin mehr oder weniger erhalten bleibt. Dadurch entsteht die für die Braunfäule namensgebende Braunfärbung des Holzes. Durch den Abbau der Zellulose verliert das Holz an Festigkeit und Gewicht. Das braunfaule Holz weist tiefgehende Risse auf. Ein Erscheinungsbild, welches man als Würfelbruch beschreibt. Dieser Pilzbefall kann nicht durch chemische Holzschutzmittel im Holz bekämpft werden. Holz kann nur vorbeugend gegen Pilzbefall imprägniert werden. Braunfaules Holz ist grundsätzlich auszubauen.

Erklärung, Echter Hausschwamm (Serpula lacrymans):

Unter den Hausfäulepilzen nimmt der Echter Hausschwamm eine besondere Stellung ein (siehe DIN 68800-4 und das WTA- Merkblatt 1-2 Ausgabe 01.2021/D). Es ist daher unbedingt notwendig festzustellen, ob ein Befall durch den Echten Hausschwamm vorliegt oder es sich um einen anderen Pilz handelt. Am Braunfäuleschaden allein lässt sich dieser Pilz nicht zweifelsfrei identifizieren, da Nassfäulepilze ebenfalls Braun-fäuleschäden verursachen. Eindeutig ist dies zu erkennen am Mycel und Fruchtkörper (siehe Foto). Danach sind erforderliche Sanierungsmaßnahmen festzulegen, welche die betroffenen Holzbauteile und das umliegende Mauerwerk betreffen. Die Besonderheit dieses Pilzes liegt an der höheren Gefährlichkeit gegenüber anderen Pilzen. Dazu gehören:

  1. Die versteckte Lebensweise, er wird erst durch seinen verursachten Schaden sichtbar.
  2. Er benötigt zur Entstehung und Ausbreitung eine deutlich niedrigere Holzfeuchte.
  3. Er kann als einziger Bauholzpilz auch trockenes Holz befallen.
  4. Mit Hilfe seines Oberflächen- und Strangmyzels kann er nicht nur holzfreie Baustoffe überwinden, sondern auch Schüttungen und Mauerwerk durchziehen.
  5. Bei nicht fachgerechter Sanierung kommt es unweigerlich zu einen Neubefall.

Erklärung, Weißer Porenschwamm (Antrodia spp):

Nassfäulepilze, wie der Weiße Porenschwamm (Antrodia spp), befallen unimprägnierte Holzbauteile bei einer Holzfeuchte von 30-50 Masse % und Temperaturen von 10- 30°C, darüber stellen sie Ihr Wachstum nahezu ein. Nassfäule ist eine Form der Braunfäule, bei der die Feuchtigkeit langsamer entzogen wird und es daher zu einem kleinen Würfelbruch kommt. Nassfäulepilze wachsen in den Zellhohlräumen (Lumen, Markstrahlen und Harzkanälen) von welchen sie die Zellulose der Sekundärwand auf enzymatischem Wege abbauen, wobei Lignin mehr oder weniger erhalten bleibt. Dadurch entsteht die für die Braunfäule namensgebende Braunfärbung des Holzes. Durch den Abbau der Zellulose verliert das Holz an Festigkeit und Gewicht. Das braunfaule Holz weist tiefgehende Risse auf. Ein Erscheinungsbild das man als Würfelbruch beschreibt. Dieser Pilzbefall kann nicht durch chemische Holzschutzmittel im Holz bekämpft werden. Holz kann nur vorbeugend gegen Pilzbefall imprägniert werden. Braunfaules Holz ist grundsätzlich auszubauen. Die Abbauraten können unter optimalen Bedingungen (Labor) bis zu 35% Masseverlust in 15 Wochen erreichen.

Hausbock (Hylotrupes bajulus):

Der Lebensraum einer Hausbocklarve ist das Splintholz, insbesondere das der Kiefer. Je nach Anteil ist auch der Schadensanteil des Querschnitts (kleine Querschnitte können nur aus Splintholz bestehen). In über 60 Jahre alten, relativ trockenem Kiefernholz, wird kaum noch Hausbockbefall festgestellt. Die Gefahr, welche von der Hausbocklarve ausgeht, bezieht sich auf den Querschnitt der Fraßgänge und der bis zu 10 Jahre dauernde Aufenthalt der Larve im Holz. Grundsätzlich sind bei einem aktiven Hausbockbefall die betroffenen Bereiche zu bebeilen, die Frassgänge auszubürsten und die Oberflächen mit einem Holzschutzmittel, Prüfprädikat Ib, zu behandeln. Geschwächte Bauteile sind zu verstärken und sehr stark geschädigte Bauteile sind auszuwechseln. Bei Objekten des Denkmalschutzes handelt es sich vor allem um Altschäden, ein aktiver Befall ist nachzuweisen. Hier ist der vorhandene Restquerschnitt zu ermitteln. Dies kann durch Bohr- und Einstichproben erfolgen. Sollte die Querschnittsminderung bedenklich erscheinen, ist ein Tragwerksplaner hinzuzuziehen und die Maßnahmen in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde festzulegen.

Erklärung, Gewöhnlicher Nagekäfer (Anobium punctatum)

Anobien zerstören Splint- und Kernholz in Abhängigkeit von der Feuchte und Festigkeit des Holzes. Starke Schäden liegen vor, wenn mehr als 60 Schlupflöcher auf 10 x 10 cm Fläche festgestellt werden. Dieser Richtwert bezieht sich auf Kanthölzer. Bei Bohlen und Brettern ist dieser Wert deutlich geringer. Auf Biegung beanspruchte Balken oder Bohlen verformen sich schon allein durch ihr Eigengewicht. Ein aktiver Anobienbefall lässt sich nur schwer bekämpfen, da die bekämpfenden Holzschutzmittel nicht tief genug in das Holz eindringen. Zur Bekämpfung ist ein zugelassenes, Insekten bekämpfendes, Holzschutzmittel anzuwenden. Ein Bebeilen des geschädigten Holzes wird in der Regel nicht durchgeführt, da es sonst zusätzlich geschwächt wird.

Erklärung; chemische Mazeration / Holzkorrosion:

Unter Holzkorrosion oder Mazeration versteht man die Auflösung des Zellgefüges des Holzes, wobei sich je nach Grad der Schädigung Teile, die eine faserige bis wollige Struktur aufweisen, ablösen. Ursache der Schädigung ist oft die Kontamination mit chemischen Lösungen, wie sie in Werkstätten zum Einsatz kamen, aber auch ein unsachgemäßer Einsatz von Holz- und Flammschutzmitteln kommt dafür in Frage.

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